Private Krankenkassen, Beihilfe
Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle übernimmt die Kosten für Osteopathie, sofern Heilpraktikerleistungen nicht aus Ihrem Vertrag ausgeschlossen sind.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Mittlerweile erstatten mehr als 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, zusätzlich können sie sich
auf https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen informieren.
Ich besitze alle erforderlichen Qualifikationen und bin Mitglied in einem osteopathischen Berufsverband, dem BVO. Meine Leistungen sind daher erstattungsfähig.
Sie erhalten von mir eine Privatrechnung, welche Sie bezahlen und im Anschluss mit Ihrer ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um eine anteilige Kostenerstattung zu
erhalten.