Erstattung durch die Krankenkassen

Private Krankenkassen, Beihilfe 

Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle übernimmt die Kosten für Osteopathie, sofern Heilpraktikerleistungen nicht aus Ihrem Vertrag ausgeschlossen sind. 

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung. 

 

 

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Mittlerweile erstatten mehr als 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, zusätzlich können sie sich auf https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen informieren. 

Ich besitze alle erforderlichen Qualifikationen und bin Mitglied in einem osteopathischen Berufsverband, dem BVO. Meine Leistungen sind daher erstattungsfähig.

Sie erhalten von mir eine Privatrechnung, welche Sie bezahlen und im Anschluss mit Ihrer ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um eine anteilige Kostenerstattung zu erhalten. 

 

Die Mitgliedschaft im Bundesverband Osteopathie e.V. steht für hohe Standards der Osteopathie Ausbildung. Ein erfolgreicher Abschluss mit mindestens 1.350 Unterrichtseinheiten ist Voraussetzung und setzt somit den Maßstab für kompetente Therapeuten.
Die Mitgliedschaft im Bundesverband Osteopathie e.V. steht für hohe Standards der Osteopathie Ausbildung. Ein erfolgreicher Abschluss mit mindestens 1.350 Unterrichtseinheiten ist Voraussetzung und setzt somit den Maßstab für kompetente Therapeuten.